Bitte keine Hunde beim Frühstück

Warum darf mein Hund nicht mit zum „Frühstück“?

Aus gesetzlich hygienischen Gründen dürfen Hunde in Räumen,
in denen mit offenen Lebensmitteln umgegangen wird,
nicht mitgeführt werden.
Laut Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 852/2004. 

Eine und einzige Ausnahme für uns und Euch sind Assistenz- / Blindenhunde.